Grundleistungen
Die Grundlage für die Mietverwaltung bilden diverse Gesetze, Verordnungen
und Verträge (Mietrecht, BGB,
II. Berechnungsverordnung, Mietvertrag). |
1. |
Interessenvertretung
Vertretung sämtlicher Interessen gegenüber sämtlichen
Belange, die das BGB bzw. WEG Eigentum betreffen. |
2. |
Betriebskostenabrechnung
mit Heizkosten
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Betriebs und Heizungskosten.
Maßgebend für die Berechnung der Betriebskosten ist die II. Berechnungsverordnung. |
3. |
Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet
und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen
gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen
Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens
des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung
wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. |
4. |
Verträge
für den/die Eigentümer
Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferantenversicherungs-
und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. |
5. |
Überwachen
der Dienstkräfte
Betreuen und Überwachen der Dienstleister, die für die Eigentümer
tätig sind. |
6. |
Geldverwaltung
Verwaltung der zu den jeweiligne Häusern gehörenden Konten (Giro-
und Anlagekonten). |
7. |
Rechnungskontrolle
und -anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen. |
8. |
Doppelte
Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen und kaufmännisch
geführten doppelten Buchführung im Vertragszeitraum. Einnahmekonten
für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten
einschließlich Anlage der Rückstellungen; Sonderverrechnungskonten
über Forderungen und Verbindlichkeiten; Mitbuchen der Bankbewegungen;
Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, melden
der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen. |
9. |
Öffentliche
Belange
Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen
treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für den
Eigentümer erforderlich sind.
Öffentliche Belange
Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen
treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für den
Eigentümer erforderlich sind. |
10. |
Technische
Kontrollen am Gebäude
a) Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig
zu erkennen, optische Überprüfung der Gebäude durch kontinuierliche
Begehungen. b) Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten. |
11. |
Empfehlung
zur Auftragsvergabe
a) Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei
den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen. b) Klärung der
Zuständigkeiten bei Schäden am Gebäude. |
12. |
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung
des Eigentümer bis zu einer Höhe von 5000 EURO als Geschäft
der laufenden Verwaltung. |
13. |
Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen.
Qulifizierte und ständige Mängelverfolgung während der GewährleistungsphaseÜberwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen.
Qulifizierte und ständige Mängelverfolgung während der Gewährleistungsphase. |
14. |
Sofortmaßnahmen
in dringenden Fällen
a) Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-,
Brand-, Sturmschäden etc. b) Bei Versicherungsschäden am Objekt
- Schadensmeldung an die Versicherung. c) Klärung der sachlichen Zuständigkeiten
bei Schäden am Objekt. e) Abrechnen mit der zuständigen Versicherung
und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Objekt. |
15. |
Schlüsselbestellungen
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage
für das Objekt. |
16. |
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der
Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen,
Noteinrichtungen), den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen,
Reparatur und Dachsanierungen), den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen
in Tiefgaragen), den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und
Tiefgaragen), den kraftbetätigten Garagentoren, den Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions-
und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen,
Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen
etc., Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen
Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten. |
17. |
Allgemeine
Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Mietern, Behörden, Handwerkern
und Dritten, soweit es die Belange der Eigentümer betrifft. Büroleistungen,
wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung
und im Rahmen der o.g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen
Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. |