Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§
27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen
sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der
gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen
Verwaltungsentgelt abgegolten. |
1. |
|
Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich
Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen
je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG. |
2. |
|
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld Einnahmen
und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je
Sonder-/Teileigentum. |
3. |
|
Eigentümerversammlungen
und Niederschrift |
|
a. |
Einladen
und Durchführen einer Jahresversammlung einschließlich der dazu
notwendigen Vorbereitungsarbeiten. |
|
b. |
Die
Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne
besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. |
|
c. |
Der
Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt
für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse. |
4. |
|
Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet
und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen
gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen
Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens
des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung
wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. |
5. |
|
Verträge
für die Gemeinschaft
Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-Versicherungs-
und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. |
6. |
|
Überwachen
der Dienstkräfte
Betreuen und überwachen der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft |
7. |
|
Geldverwaltung
Einrichten und Führen der auf den Namen der Eigenümergemeinschaft
lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten). Verwalten der gemeinschaftlichen
Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl der Eigentümergemeinschaft
oder des Verwalters. |
8. |
|
Rechnungskontrolle
und -anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen. |
9. |
|
Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen und kaufmännisch
geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum,
überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung gemäß Beschluss
der Versammlung; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je
Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen;
Sonderverrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; Mitbuchen
der Bankbewegungen; Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft;
Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Melden
der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen,
Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum
in die Jahresabrechnung. |
10. |
|
Öffentliche
Belange
Gegenüber öffentlich-rechtlichen, sowie privaten Belangen Maßnahmen
treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die
Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss). |
11. |
|
Technische
Kontrollen am Gemeinschaftseigentum |
|
a. |
Zur
Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen,
optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche
Begehung des Gesamtobjektes. |
|
b. |
Soweit
notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft,
sofern ein Beschluss dafür vorliegt. |
12. |
|
Empfehlung
zur Auftragsvergabe |
|
a. |
Empfehlung
bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen
und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum |
|
b. |
Klärung
der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. |
13. |
|
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung
der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5000 EURO als
Geschäft der laufenden Verwaltung.
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung
der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5000 EURO als
Geschäft der laufenden Verwaltung. |
14. |
|
Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen |
15. |
|
Sofortmaßnahmen
in dringenden Fällen |
|
a. |
Einleiten
von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
Sturmschäden etc. |
|
b. |
Bei
Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die
Versicherung. |
|
c. |
Klärung
der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum. |
|
d. |
Beratung
der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung. |
|
e. |
Abrechnen
mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus
der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum. |
16. |
|
Schlüsselbestellungen
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage
für das Sonder-/ Gemeinschaftseigentum. |
17. |
|
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der
Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen,
Noteinrichtungen), den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen,
Reparatur und Dachsanierungen), den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen
in Tiefgaragen), den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und
Tiefgaragen), den kraftbetätigten Garagentoren, den Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions-
und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen,
Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen
etc., Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen
Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten. |
18. |
|
Allgemeine
Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden,
Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten,
soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o.g. Grundleistungen veranlasst
wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden
nicht gesondert berechnet. |