Leistungsbeschreibung WEG

Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
1.   Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.
2.   Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
3.   Eigentümerversammlungen und Niederschrift
  a. Einladen und Durchführen einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
  b. Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
  c. Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
4.   Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
5.   Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
6.   Überwachen der Dienstkräfte
Betreuen und überwachen der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft
7.   Geldverwaltung
Einrichten und Führen der auf den Namen der Eigenümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl der Eigentümergemeinschaft oder des Verwalters.
8.   Rechnungskontrolle und -anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.
9.   Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen und kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum, überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung gemäß Beschluss der Versammlung; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen; Sonderverrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; Mitbuchen der Bankbewegungen; Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft; Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
10.   Öffentliche Belange
Gegenüber öffentlich-rechtlichen, sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).
11.   Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  a. Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
  b. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
12.   Empfehlung zur Auftragsvergabe
  a. Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  b. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
13.   Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5000 EURO als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5000 EURO als Geschäft der laufenden Verwaltung.
14.   Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen
15.   Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
  a. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
  b. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
  c. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.
  d. Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
  e. Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
16.   Schlüsselbestellungen
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.
17.   Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen), den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen), den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen), den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und Tiefgaragen), den kraftbetätigten Garagentoren, den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc., Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.
18.   Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o.g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
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