KONDITIONEN
 

Die Verwaltergebühr/Wohneinheit bei einer Anlage wird, je nach Leistungsumfang, Lage, Größe, Zustand und Nutzung der zu betreuenden Immobilie, festgelegt.

Für die Veräußerung/Eigentumswechsel sowie für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung wird eine gesonderte Gebühr veranschlagt.

Derartige Maßnahmen (die Berechnung und Anforderung von Sonderumlagen, die Abwicklung üblicher Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen und für allgemeine Rechtsauskünfte) sind in der Verwaltergebühr enthalten.

Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, bei Übernahme Ihrer Immobilie die letzte Abrechung zu überprüfen, die Buchhaltung nachzuvollziehen und für die Gemeinschaft zu erstellen. Je nach Arbeitsaufwand werden nach Absprache mit der Gemeinschaft hierfür gesonderte Kosten angesetzt.

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